Liebe Schülerinnen und Schüler, verehrte Eltern,
wie in der Presse veröffentlicht, endet die Maskenpflicht im Unterricht für Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen zum 31.08.2020. Die Regelungen für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Schulgebäude, auf den Fluren und den Schulhöfen bleiben davon unberührt. Die Pflicht zum Tragen einer Maske auf dem Schulweg an den Bushaltestellen und im Bus bzw. im Zug besteht fort.
Ich empfehle als Schulleiterin dringend, dass die Masken auch weiterhin im Unterricht getragen werden. In Gesprächen mit Schülern, Eltern und Kollegen wurde in den letzten Tagen immer wieder die Sorge geäußert, dass in den Klassenräumen die entsprechende Abstände nicht gewahrt werden können. Hier ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes eine gute Präventionsmaßnahme.
Die Schülervertretung (SV) des Albert-Schweitzer-Gymnasiums unterstützt dieses Anliegen mit Nachdruck. Wir werden schulintern in den Mitwirkungsgremien diesen Punkt des angepassten Schulbetriebes in Coronazeiten weiter thematisieren. Viele Schulen, insbesondere auch die Gymnasien der umliegenden Städte, sprechen ebenfalls eine Empfehlung zum Schutz der Schulgemeinschaft aus.
Ich danke den Schülerinnen und Schüler ausdrücklich für die Disziplin und Selbstverständlichkeit, wie zum Schulstart die notwendigen Maßnahmen mitgetragen und umgesetzt wurden. Ich hoffe, dass wir uns so auch weiterhin gegenseitig schützen können.
Weitere Hinweise zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab 01.09.2020
Mensa/Übermittagsbetreuung
Die umgesetzten Regelungen für die Mensa (Zwei-Schicht-System, Sitzplatzanordnung, Einlassregelungen etc.) haben sich aus schulischer Sicht bewährt und ermöglichen uns einen geordneten Mensabetrieb. Die Masken-Pflicht bis zum Sitzplatz bleibt auch hier bestehen.
Alle weiteren Regelungen und Hygienemaßnahmen haben Bestand.
Aufenthaltsmöglichkeiten für die SII in Freistunden
Für Arbeitszeiten in den Springstunden stehen sowohl im Foyer als auch in der Mensa Einzeltische zur Verfügung, die von den Schülerinnen und Schülern der Oberstufe in den Springstunden als Arbeitsplatz genutzt werden können. Die Plätze in der Mensa stehen nur bis 12.30 Uhr zur Verfügung, damit der Mensabetrieb entsprechend zur Mittagspause starten kann.
Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes
„Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild.“ (siehe Schulmail: Zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten ab 01.09.2020 vom 31.08.2020)
Mit freundlichen Grüßen und besten Wünschen
E. Minner
Schulleiterin